Die Auflassungsvormerkung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht und bezeichnet eine Sicherungseintragung im Grundbuch, die den Anspruch eines Käufers auf Eigentumsübertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie schützt. Sie ist ein wichtiges Instrument im Rahmen von Immobilientransaktionen und dient dazu, die Rechte des Käufers zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der eigentlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu sichern.

Rechtliche Grundlagen:

Grundbuchordnung (GBO): Die Auflassungsvormerkung ist in der GBO geregelt und erfordert eine Eintragung im Grundbuch.
Notarielle Beurkundung: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt auf Basis eines notariell beurkundeten Kaufvertrags.
Funktion und Zweck:

Sicherung des Eigentumsübergangs: Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums und verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück oder die Immobilie an eine andere Partei verkauft.
Schutz vor Belastungen: Sie schützt den Käufer auch davor, dass der Verkäufer nach Vertragsabschluss weitere Belastungen (wie Hypotheken oder Grundschulden) auf das Objekt eintragen lässt, die den Wert mindern könnten.
Rechtssicherheit: Sie bietet beiden Vertragsparteien rechtliche Sicherheit während der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
Ablauf und Eintragung:

Beantragung: Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags beantragt der Notar in der Regel die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Eintragung: Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen und bleibt bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung bestehen.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer:

Für Käufer: Die Auflassungsvormerkung bietet einen wesentlichen rechtlichen Schutz und gibt Sicherheit über den zukünftigen Eigentumserwerb.
Für Verkäufer: Die Eintragung zeigt, dass der Verkauf verbindlich ist und die Eigentumsübertragung rechtlich abgesichert wird.
Fazit:
Die Auflassungsvormerkung ist ein essenzieller Bestandteil des Immobilienkaufprozesses in Deutschland. Sie dient der Sicherung des Eigentumsübergangs und schützt die Interessen des Käufers, indem sie sicherstellt, dass das Grundstück oder die Immobilie nicht anderweitig verkauft oder belastet wird, bevor der Eigentumswechsel vollzogen ist.