Die AfA-Abschreibung, kurz für „Absetzung für Abnutzung“, ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Wertminderung von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer hinweg beschreibt. Im Immobilienbereich bezieht sich die AfA auf die Abschreibung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zu Einkünften führen, beispielsweise durch Vermietung oder Verpachtung.
Anwendungsbereiche:
- Investitionen in Immobilien: Für Gebäude, die zur Erzielung von Einkommen genutzt werden, wie Mietwohngebäude, Geschäftshäuser oder gemischt genutzte Immobilien.
- Nicht anwendbar auf Grundstücke: Da Grundstücke sich nicht abnutzen, ist die AfA nur auf Gebäude und nicht auf den Grundstückswert anwendbar.
Berechnung der AfA:
- Lineare AfA: Die am häufigsten angewendete Methode, bei der ein gleichbleibender Prozentsatz des Gebäudewertes über die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
- Degressive AfA: Eine stärkere Abschreibung in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung, die in Deutschland mittlerweile nur noch eingeschränkt anwendbar ist.
Nutzungsdauer:
- Die Nutzungsdauer, und damit die Dauer der Abschreibung, hängt vom Gebäudetyp und dem Baujahr ab. Für Wohngebäude liegt sie in der Regel bei 50 Jahren.
Steuerliche Bedeutung:
- Minderung der Steuerlast: Die AfA-Abschreibung ermöglicht es Eigentümern, die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu reduzieren.
- Jährlicher Abzug: Die AfA wird jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Besonderheiten und Voraussetzungen:
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Die AfA bezieht sich auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nicht auf den Kaufpreis des gesamten Grundstücks.
- Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Auch nachträgliche Investitionen, wie Umbauten oder Modernisierungen, können abgeschrieben werden.
Fazit:
Die AfA-Abschreibung ist ein wichtiges Instrument für Immobilieneigentümer, um ihre steuerliche Belastung zu mindern. Sie spiegelt die Wertminderung des Gebäudes über die Zeit wider und ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Planung im Immobilienbereich.