Ein Maklervertrag ist ein rechtliches Übereinkommen zwischen einem Immobilienmakler und einem Auftraggeber (entweder einem Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter), in dem die Bedingungen der Beauftragung des Maklers zur Vermittlung einer Immobilie festgelegt sind. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen der Immobilienvermittlung.
Arten von Maklerverträgen:
- Einfacher Maklervertrag: Hierbei ist der Auftraggeber nicht exklusiv an einen Makler gebunden und kann auch andere Makler beauftragen oder die Immobilie selbst vermarkten.
- Alleinauftragsvertrag (Exklusivvertrag): Diese Vertragsform bindet den Auftraggeber für einen festgelegten Zeitraum ausschließlich an einen Makler.
Wesentliche Inhalte eines Maklervertrags:
- Art der zu vermittelnden Immobilie: Beschreibung des Objekts, das vermittelt werden soll.
- Maklerprovision (Courtage): Höhe, Fälligkeit und Bedingungen für die Zahlung der Provision.
- Vertragsdauer: Dauer der Beauftragung und Kündigungsbedingungen.
- Leistungsumfang: Konkrete Aufgaben und Pflichten des Maklers, wie z.B. Durchführung von Besichtigungen, Erstellung eines Exposés, Beratung bei der Preisfindung.
- Exklusivitätsklausel: Bei Alleinaufträgen eine Vereinbarung, dass der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrags keine weiteren Makler beauftragt.
Rechtliche Aspekte:
- Schriftform: Der Maklervertrag sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst werden.
- Widerrufsrecht: In Deutschland haben Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Transparenz: Der Vertrag sollte alle wesentlichen Bedingungen klar und verständlich darlegen.
Bedeutung für Auftraggeber und Makler:
- Für den Auftraggeber bietet der Maklervertrag die Sicherheit einer professionellen Unterstützung beim Immobilienverkauf oder -kauf.
- Für den Makler ist der Vertrag die Grundlage für die Vergütung seiner Dienstleistungen.
Der Maklervertrag ist ein fundamentales Dokument in der Beziehung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber. Er schafft Klarheit über die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen und ist entscheidend für eine erfolgreiche und transparente Vermittlung von Immobilien.