Eine arglistige Täuschung im Kaufvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei die andere durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder durch das Verschweigen wahrheitswidriger Umstände bewusst in die Irre führt, um sie zum Vertragsabschluss zu bewegen. Im Kontext von Immobilienkaufverträgen bezieht sich dies häufig auf das absichtliche Verschweigen von Mängeln oder Problemen der Immobilie durch den Verkäufer.

Rechtliche Folgen:

Beispiele für arglistige Täuschung:

Aufklärungspflicht des Verkäufers:

Nachweis der Täuschung:

Vorsorge und Schutz:

Die arglistige Täuschung im Kaufvertrag ist ein ernstzunehmendes Delikt mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich der Bedeutung einer offenen und ehrlichen Kommunikation im Kaufprozess bewusst sein, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.