Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine in Deutschland geltende Verordnung, die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden stellte. Ihr Hauptziel war die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden, um damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu leisten. Die EnEV wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Historischer Hintergrund:
- Die EnEV wurde erstmals im Jahr 2002 eingeführt und in den folgenden Jahren mehrfach novelliert, um die Energiestandards zu verschärfen und an die EU-Richtlinien anzupassen.
Wesentliche Inhalte der EnEV:
- Energetische Anforderungen: Festlegung von Grenzwerten für den Energiebedarf von Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden.
- Energieausweise: Einführung von Energieausweisen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes anzeigen.
- Dämmungs- und Heizungsstandards: Vorgaben zur Wärmedämmung und zur Effizienz von Heizungsanlagen.
Bedeutung für Immobilieneigentümer und Bauherren:
- Die EnEV setzte Standards, die bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen eingehalten werden mussten.
- Immobilieneigentümer waren verpflichtet, Energieausweise bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen.
Übergang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Das Gebäudeenergiegesetz, das die EnEV ablöste, integriert und harmonisiert die Regelungen der EnEV mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
- Das GEG führt die Ziele der EnEV fort und entwickelt sie weiter, insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien bei Gebäuden.
Die Energieeinsparverordnung spielte eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Ihre Bestimmungen sind nun im Gebäudeenergiegesetz aufgegangen, das als zentrales Regelwerk für energieeffizientes Bauen und Sanieren dient.