Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses werden. Dies tritt häufig ein, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge greift oder wenn im Testament mehrere Erben benannt sind. Eine Erbengemeinschaft verwaltet und entscheidet gemeinsam über den Nachlass, der bis zur Aufteilung oder Auseinandersetzung gemeinschaftliches Eigentum aller Erbengemeinschaftsmitglieder bleibt.

Rechtliche Grundlagen:

Merkmale der Erbengemeinschaft:

Bedeutung im Immobilienbereich:

Herausforderungen in der Erbengemeinschaft:

Die Erbengemeinschaft stellt eine besondere Form des gemeinschaftlichen Eigentums dar, die speziell im Kontext von Erbfällen relevant wird. Sie erfordert von den Miterben ein hohes Maß an Kooperation und Abstimmung, insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören.