Der Eigentumsübergang bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den das Eigentum an einer Immobilie von einer Person (dem Verkäufer) auf eine andere Person (den Käufer) übertragen wird. Dieser Prozess ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien und umfasst rechtliche, finanzielle und administrative Schritte.

Rechtlicher Rahmen:

Prozess des Eigentumsübergangs:

  1. Kaufvertrag: Zunächst wird ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer notariell beurkundet.
  2. Auflassung: Die sogenannte Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, ist Teil des Kaufvertrags.
  3. Grundbucheintragung: Der Eigentumsübergang wird rechtswirksam mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Hierfür ist eine notarielle Bewilligung und die Vorlage entsprechender Unterlagen erforderlich.

Bedeutung für Käufer und Verkäufer:

Finanzielle Aspekte:

Wichtige Dokumente:

Der Eigentumsübergang ist ein entscheidender Prozess beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, um einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang des Eigentums zu gewährleisten.