Der Eigentumsübergang bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den das Eigentum an einer Immobilie von einer Person (dem Verkäufer) auf eine andere Person (den Käufer) übertragen wird. Dieser Prozess ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien und umfasst rechtliche, finanzielle und administrative Schritte.
Rechtlicher Rahmen:
- In Deutschland wird der Eigentumsübergang von Immobilien im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
- Der Übergang erfolgt in der Regel in zwei Schritten: der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
Prozess des Eigentumsübergangs:
- Kaufvertrag: Zunächst wird ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer notariell beurkundet.
- Auflassung: Die sogenannte Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, ist Teil des Kaufvertrags.
- Grundbucheintragung: Der Eigentumsübergang wird rechtswirksam mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Hierfür ist eine notarielle Bewilligung und die Vorlage entsprechender Unterlagen erforderlich.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer:
- Für den Käufer ist der Eigentumsübergang der abschließende Schritt, um rechtlicher Eigentümer der Immobilie zu werden.
- Für den Verkäufer bedeutet der Eigentumsübergang die endgültige Übertragung der Immobilie und die Freigabe der Kaufsumme.
Finanzielle Aspekte:
- In der Regel wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto eingezahlt und erst nach vollzogenem Eigentumsübergang an den Verkäufer ausgezahlt.
- Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Grundbucheintragung tragen in der Regel Käufer und Verkäufer gemeinsam oder wie im Kaufvertrag vereinbart.
Wichtige Dokumente:
- Zu den wichtigen Dokumenten gehören der Kaufvertrag, die Auflassungsvormerkung und die Bewilligung zur Grundbucheintragung.
Der Eigentumsübergang ist ein entscheidender Prozess beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, um einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang des Eigentums zu gewährleisten.