Der Mehrheitsbeschluss ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und bezieht sich auf die demokratische Entscheidungsfindung in solchen Gemeinschaften. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus den Eigentümern von Eigentumswohnungen in einem Gebäude oder einer Wohnanlage. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Merkmale des Mehrheitsbeschlusses:

  1. Demokratische Entscheidungsfindung: In einer WEG haben alle Eigentümer das Recht, an Entscheidungen teilzunehmen, die die Gemeinschaft betreffen. Diese Entscheidungen werden oft in Form von Mehrheitsbeschlüssen getroffen.
  2. Einfache Mehrheit: Ein Mehrheitsbeschluss erfordert in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies bedeutet, dass die Option mit den meisten Stimmen gewinnt.
  3. Verschiedene Angelegenheiten: Mehrheitsbeschlüsse können sich auf verschiedene Angelegenheiten beziehen, darunter die Genehmigung des Jahresbudgets, die Festlegung von Hausordnungen, die Auswahl von Verwaltungsunternehmen und die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  4. Versammlungen: Die meisten Mehrheitsbeschlüsse werden während Eigentümerversammlungen getroffen, bei denen die Eigentümer persönlich anwesend sind oder per Stimmvollmacht abstimmen können.

Beispiele für Mehrheitsbeschlüsse in einer WEG:

  1. Budgetgenehmigung: Die Eigentümer müssen das jährliche Budget für die Gemeinschaft genehmigen, um sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für die Instandhaltung und Verwaltung vorhanden sind.
  2. Verwaltungsauswahl: Die Auswahl eines Verwaltungsunternehmens oder eines Verwalters erfordert oft einen Mehrheitsbeschluss.
  3. Bauliche Veränderungen: Wenn größere bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgeschlagen werden, müssen die Eigentümer darüber abstimmen.
  4. Hausordnung: Die Einführung oder Änderung von Hausordnungen, die das Zusammenleben regeln, erfordert normalerweise eine Abstimmung.

Der Mehrheitsbeschluss ist ein grundlegendes Prinzip in Wohnungseigentümergemeinschaften und ermöglicht den Eigentümern, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, die die Gemeinschaft betreffen. Dies fördert die demokratische Beteiligung und gewährleistet, dass wichtige Angelegenheiten im Konsens geregelt werden.