Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das einer Person (dem Nießbraucher) die Nutzung einer fremden Sache, typischerweise einer Immobilie, gewährt, ohne dass diese Person Eigentümer der Sache wird. Im Immobilienkontext ermöglicht der Nießbrauch dem Berechtigten, eine Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten und die daraus resultierenden Erträge zu erzielen.

Rechtliche Grundlagen:
Der Nießbrauch ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1030 bis 1089 geregelt. Er wird in der Regel durch einen Vertrag begründet und muss im Grundbuch eingetragen werden.

Merkmale des Nießbrauchs:

Anwendungsbereiche:

Vorteile und Nachteile:

Wichtigkeit für Immobilieneigentümer:
Für Eigentümer kann der Nießbrauch ein wichtiges Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung sein. Es ermöglicht die Übertragung des Eigentums, während gleichzeitig die Nutzung und Erträge gesichert sind.