Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnung durch das Eigentum und den Betrieb der Immobilie regelmäßig entstehen und unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter umgelegt werden können. Sie werden auch als Nebenkosten oder zweite Miete bezeichnet und umfassen eine Reihe von Ausgaben, die über die reine Kaltmiete hinausgehen.

Rechtliche Grundlagen:
In Deutschland sind die Betriebskosten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 556 und der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Diese Vorschriften definieren, welche Kosten umlagefähig sind und wie sie auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Typische Betriebskostenarten:

Umlage der Betriebskosten:
Die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter muss im Mietvertrag vereinbart sein. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich und muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Verteilung der Kosten erfolgt meist nach Wohnfläche oder nach Verbrauch.

Bedeutung für Mieter und Vermieter:
Für Mieter stellen die Betriebskosten einen wesentlichen Teil der monatlichen Wohnkosten dar. Vermieter müssen die Betriebskosten korrekt erfassen und abgerechnet, um die Umlagefähigkeit zu gewährleisten.

Wichtigkeit im Immobilienmanagement:
Die Verwaltung und Abrechnung der Betriebskosten ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienmanagements. Eine korrekte und faire Betriebskostenabrechnung trägt zur Zufriedenheit der Mieter bei und vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen.