Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten sind die Kosten im Zusammenhang mit dem Besitz und der Bewirtschaftung einer Immobilie, die nach deutschem Mietrecht nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten müssen vom Vermieter selbst getragen werden und sind Teil der Verantwortung, die mit dem Eigentum an einer Immobilie einhergeht.

Abgrenzung zu umlagefähigen Kosten:
Im Gegensatz zu umlagefähigen Betriebskosten, die durch Nebenkostenabrechnungen auf die Mieter umgelegt werden können, fallen nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Typische nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten:

Bedeutung im Immobilienmanagement:
Die Kenntnis der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ist für Vermieter wichtig, um eine realistische Kalkulation der Gesamtkosten des Immobilienbesitzes vorzunehmen. Sie beeinflussen die Rentabilität einer Immobilieninvestition und sollten bei der Festlegung der Mietpreise berücksichtigt werden.

Relevanz für Mieter und Vermieter: