Der Pflichtteil ist ein Begriff aus dem Erbrecht, der den gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass beschreibt, der bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen zusteht, selbst wenn sie im Testament des Erblassers nicht als Erben eingesetzt sind. Im Immobilienkontext ist dies besonders relevant, wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

Berechtigte Personen:

Berechnung des Pflichtteils:

Geltendmachung des Pflichtteils:

Immobilien im Nachlass:

Relevanz für Immobilieneigentümer:

Der Pflichtteil im Erbrecht stellt sicher, dass nahe Angehörige des Erblassers auch dann einen Anteil am Nachlass erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Für Immobilienbesitzer ist es wichtig, die Auswirkungen von Pflichtteilsansprüchen auf die Nachlassplanung zu verstehen, insbesondere wenn Immobilien einen wesentlichen Teil des Vermögens ausmachen.