Die Räum- und Streupflicht bezeichnet die gesetzlich oder kommunal festgelegte Verpflichtung von Immobilienbesitzern oder Mietern, Gehwege und Zugänge zu ihren Immobilien bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten. Diese Pflicht dient der Vermeidung von Unfällen und ist in vielen Ländern und Kommunen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verankert.

Umsetzung der Räum- und Streupflicht:

  1. Schneeräumung: Entfernung von Schnee von Gehwegen und Zugängen zur Immobilie.
  2. Streuen bei Glätte: Aufbringen von Streumitteln wie Salz oder Sand, um Rutschgefahr zu mindern.

Rechtliche Grundlagen:

Zeitlicher Rahmen:

Delegation der Pflicht:

Haftung bei Verletzung der Pflicht:

Bedeutung für Immobilieneigentümer und Mieter:

Die Räum- und Streupflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Verantwortung von Immobilieneigentümern und Mietern im Winter. Sie trägt zur Sicherheit und Unfallvermeidung bei und erfordert eine regelmäßige und gewissenhafte Durchführung, um rechtlichen Konsequenzen bei Unfällen vorzubeugen.