Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es handelt sich in der Regel um gewerblich genutzte Räume wie Ladenlokale, Büros oder Praxen, die sich in einem Gebäudekomplex befinden, der auch Wohnraum beinhaltet.

Abgrenzung zum Sondereigentum:

Rechtliche Aspekte:

Bedeutung für Eigentümer und Investoren:

Verwaltung und Instandhaltung:

Marktdynamik:

Teileigentum ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienmarktes, insbesondere in Gebieten mit gemischter Nutzung. Es bietet spezifische Investitionschancen und Herausforderungen und erfordert ein Verständnis sowohl der rechtlichen Aspekte des Wohnungseigentums als auch der Dynamik des Gewerbeimmobilienmarktes.