Alleineigentum, im Kontext der Immobilienwirtschaft, bezeichnet das alleinige Eigentumsrecht einer Person oder juristischen Einheit an einer Immobilie oder einem Grundstück. Dieser Eigentumsstatus bedeutet, dass der Eigentümer die volle Kontrolle über das Objekt hat und über dieses nach eigenem Ermessen verfügen kann, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und eventueller Gemeinschaftsregelungen geschieht.

Charakteristika des Alleineigentums:

Abgrenzung zu anderen Eigentumsformen:

Rechtliche Aspekte:

Bedeutung für Immobilieneigentümer:

Fazit: Das Alleineigentum an einer Immobilie bietet dem Eigentümer umfassende Rechte und Kontrolle. Es ermöglicht eine freie und unabhängige Gestaltung und Nutzung der Immobilie, bringt jedoch auch die volle Verantwortung für deren Erhalt und Verwaltung mit sich.