Die Angebotsmiete bezeichnet den Mietpreis, der von einem Vermieter für eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt bei der Neuvermietung verlangt wird. Sie wird in Immobilienanzeigen ausgewiesen und dient als Ausgangspunkt für Verhandlungen zwischen Vermietern und potenziellen Mietern.

Bestimmungsfaktoren der Angebotsmiete:

Relevanz für Mieter und Vermieter:

Mietpreisbremse und Angebotsmiete:
In Gebieten mit Mietpreisbremse sind die Möglichkeiten zur Festsetzung der Angebotsmiete gesetzlich eingeschränkt. Vermieter dürfen in diesen Gebieten die Miete bei Neuvermietung nur begrenzt über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben.

Verhandlung und Anpassung:

Fazit:
Die Angebotsmiete ist ein zentraler Aspekt bei der Vermietung von Immobilien. Sie spiegelt die Marktsituation wider und dient als Grundlage für Verhandlungen zwischen Vermietern und Mietern. Eine realistische Festsetzung der Angebotsmiete ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer Bedeutung.