Die Außenprovision, oft auch als Käuferprovision bezeichnet, ist eine Gebühr, die im Rahmen eines Immobiliengeschäfts vom Käufer einer Immobilie an den Immobilienmakler für dessen Vermittlungsleistung gezahlt wird. Diese Art der Provision ist besonders im Immobilienverkauf üblich und wird fällig, sobald durch die Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt.
Berechnung und Höhe:
- Die Höhe der Außenprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises der Immobilie berechnet.
- Der Prozentsatz kann variieren, abhängig von der Region, dem Wert der Immobilie und den Marktgegebenheiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Die Regelungen zur Außenprovision können je nach Land und Region variieren.
- In einigen Ländern, wie Deutschland, sind gesetzliche Vorgaben vorhanden, die die Höhe und Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer regeln.
Transparenz und Vereinbarung:
- Die Außenprovision muss transparent und eindeutig im Maklervertrag oder in den Verkaufsunterlagen ausgewiesen werden.
- Der Käufer sollte vorab über die Höhe und Fälligkeit der Provision informiert werden.
Vorteile für den Käufer:
- Die Außenprovision ermöglicht es Käufern, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen, ohne dass der Verkäufer die gesamten Kosten tragen muss.
- Der Makler kann eine wichtige beratende und vermittelnde Rolle im Kaufprozess spielen.
Fälligkeit der Außenprovision:
- Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und der Kaufpreis gezahlt wurde.
Verhandelbarkeit:
- In manchen Fällen kann die Höhe der Außenprovision zwischen Käufer und Makler verhandelt werden.
Die Außenprovision ist ein wesentliches Element in der Beziehung zwischen Käufern und Immobilienmaklern. Sie stellt sicher, dass Makler für ihre Dienstleistungen angemessen vergütet werden und trägt zur Professionalität und Qualität im Immobiliengeschäft bei. Für Käufer ist es wichtig, sich über die Höhe und Bedingungen der Provision im Klaren zu sein.