Der Beleihungswert ist ein wichtiger Begriff in der Immobilienfinanzierung und bezeichnet den Wert einer Immobilie, der von Kreditinstituten für die Vergabe von Darlehen zugrunde gelegt wird. Er repräsentiert den Betrag, den ein Kreditgeber als realistischen, langfristig stabilen Wert der Immobilie ansieht und dient als Grundlage für die Bemessung des Kreditbetrags.
Berechnung des Beleihungswerts:
- Die Ermittlung des Beleihungswerts erfolgt durch eine Bewertung der Immobilie, die verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Nutzungsart und Marktsituation berücksichtigt.
- Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Marktwert oder Verkehrswert der Immobilie, um Risiken für den Kreditgeber zu minimieren.
Zweck und Bedeutung:
- Risikominimierung für Kreditgeber: Der Beleihungswert stellt sicher, dass der Kreditbetrag nicht höher ist als der realistisch erzielbare Wert der Immobilie.
- Sicherheit für Kreditnehmer: Er schützt den Kreditnehmer davor, eine überhöhte Kreditsumme aufzunehmen, die im Falle eines Verkaufs nicht durch den Immobilienwert gedeckt wäre.
Beleihungsgrenze:
- Die Beleihungsgrenze ist der maximale Prozentsatz des Beleihungswerts, bis zu dem ein Kreditinstitut bereit ist, ein Darlehen zu gewähren. Häufig liegt diese Grenze bei 60 bis 80 Prozent des Beleihungswerts.
Einflussfaktoren auf den Beleihungswert:
- Marktlage: Die allgemeine Situation auf dem Immobilienmarkt.
- Objektspezifische Merkmale: Zustand, Alter, Ausstattung und Lage der Immobilie.
- Rechtliche Aspekte: Grundbuchsituation, bestehende Belastungen und baurechtliche Vorschriften.
Verwendung in der Praxis:
- Bei der Vergabe von Hypothekendarlehen und Baufinanzierungen.
- Bei der Bewertung von Immobilien für Sicherheiten im Kreditgeschäft.
Der Beleihungswert ist ein zentrales Element in der Immobilienfinanzierung. Er bietet eine konservative Schätzung des Werts einer Immobilie, die sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer von entscheidender Bedeutung ist, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert sicherzustellen.