Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, wer nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners erben soll, in der Regel die gemeinsamen Kinder. Diese Art des Testaments ist in Deutschland weit verbreitet und findet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihre rechtliche Grundlage.

Zweck und Funktion:

Inhalte eines Berliner Testaments:

Rechtliche Besonderheiten:

Bedeutung im Immobilienbereich:

Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der Testamentsgestaltung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, besonders wenn gemeinsamer Immobilienbesitz vorhanden ist. Es bietet eine klare Regelung der Erbfolge und dient der Absicherung des überlebenden Partners, schränkt jedoch gleichzeitig die Flexibilität in der Erbgestaltung ein.