Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und bündelt die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, einen rechtlichen Rahmen für die energetische Qualität von Gebäuden zu schaffen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu leisten.
Wesentliche Inhalte des GEG:
- Anforderungen an Neubauten: Festlegung von Standards zur Energieeffizienz für neu zu errichtende Gebäude.
- Bestehende Gebäude: Regelungen zur Energieeffizienz bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden.
- Einsatz erneuerbarer Energien: Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Energieversorgung von Gebäuden.
- Energieausweise: Anforderungen an die Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden.
- Nachrüstverpflichtungen: Vorgaben für bestimmte Nachrüstungen im Bestandsbau.
Bedeutung für Bauherren und Immobilieneigentümer:
- Das GEG hat direkte Auswirkungen auf die Planung, den Bau und die Sanierung von Gebäuden.
- Die Einhaltung der Vorgaben ist für die Erteilung von Baugenehmigungen und für die Erfüllung von Nachrüstverpflichtungen relevant.
Energieeffizienz und Umweltschutz:
- Das GEG trägt dazu bei, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
- Es fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Gebäudetechnik.
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimapolitik im Gebäudesektor. Es setzt Maßstäbe für die energetische Qualität von Gebäuden und ist sowohl für Bauherren als auch für Immobilieneigentümer von großer Bedeutung.