Gemeinschaftseigentum bezeichnet Teile einer Wohnanlage oder eines Mehrfamilienhauses, die von allen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam genutzt und verwaltet werden. Im Gegensatz zum Sondereigentum, das einzelnen Eigentumswohnungen zugeordnet ist, umfasst das Gemeinschaftseigentum diejenigen Bereiche und Elemente des Gebäudes, die nicht exklusiv einem Eigentümer gehören.

Bestandteile des Gemeinschaftseigentums:

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums:

Rechtliche Aspekte:

Bedeutung für Eigentümer:

Herausforderungen:

Das Gemeinschaftseigentum ist ein zentraler Bestandteil des Wohnungs- und Immobilieneigentums. Seine effektive Verwaltung und Instandhaltung ist für den Werterhalt der Immobilie und das harmonische Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft von großer Bedeutung.