Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine deutsche Bundesverordnung, die spezielle Regelungen für die Tätigkeit von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern enthält. Diese Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und Bauvorhaben.
Hintergrund:
Die MaBV wurde eingeführt, um Transparenz und Sicherheit im Immobilienmarkt zu erhöhen und um die Interessen von Käufern und Auftraggebern zu schützen. Sie regelt insbesondere den Umgang mit Kundengeldern und die Pflichten im Rahmen von Bauträger- und Bauverträgen.
Wesentliche Inhalte der MaBV:
- Treuhandverwaltung: Die Verordnung schreibt vor, wie Makler und Bauträger mit anvertrauten Geldern umgehen müssen. Sie müssen diese Gelder getrennt von ihren eigenen Mitteln verwalten.
- Auszahlungsvoraussetzungen: Die MaBV legt fest, unter welchen Bedingungen die von Käufern geleisteten Zahlungen an den Bauträger ausgezahlt werden dürfen, um die Fertigstellung des Bauvorhabens zu sichern.
- Informationspflichten: Makler und Bauträger sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend über wichtige Details des Kaufs oder des Bauvorhabens zu informieren.
- Werbung: Die MaBV regelt auch, welche Informationen in der Werbung für Immobilien und Bauvorhaben enthalten sein müssen.
Bedeutung für die Immobilienbranche:
Die MaBV spielt eine wichtige Rolle in der Regulierung der Immobilienbranche. Sie sorgt für faire Geschäftspraktiken und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Makler und Bauträger.
Relevanz für Immobilienkäufer:
Für Immobilienkäufer bietet die MaBV eine wichtige Sicherheit, insbesondere beim Kauf von noch zu errichtenden oder im Bau befindlichen Immobilien. Sie gewährleistet, dass ihre Zahlungen zweckgebunden verwendet und das Bauvorhaben entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen realisiert wird.