Öffentliche Lasten sind Belastungen, die auf einem Grundstück ruhen und im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen stehen. Diese Lasten müssen vom Eigentümer des Grundstücks getragen werden und sind oft mit dem Grundstück selbst und nicht mit dem Eigentümer verbunden.

Arten öffentlicher Lasten:

  1. Grundsteuer: Eine regelmäßige Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird.
  2. Erschließungsbeiträge: Kosten für die Erschließung von Grundstücken, z. B. für den Anschluss an das Straßen- und Versorgungsnetz.
  3. Ausgleichsabgaben: Gebühren, die im Rahmen von Bauleitplanungen für die Verbesserung der Infrastruktur erhoben werden können.
  4. Straßenreinigungs- und Kanalgebühren: Kosten für die Reinigung öffentlicher Straßen und die Nutzung des Kanalsystems.
  5. Denkmalschutzauflagen: Kosten, die durch Auflagen zum Erhalt historischer oder denkmalgeschützter Bauten entstehen.

Rechtliche Grundlagen:

Bedeutung für Immobilieneigentümer:

Übertragung und Haftung:

Fazit: Öffentliche Lasten sind ein wesentlicher Aspekt im Immobilieneigentum. Sie repräsentieren laufende finanzielle Verpflichtungen, die mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden sind. Für potenzielle Käufer und aktuelle Eigentümer ist es wichtig, sich dieser Lasten bewusst zu sein und sie in ihre Finanzplanung einzubeziehen.