Der Begriff „öffentlicher Glaube“ im Immobilienkontext bezieht sich auf das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Grundbuch eingetragenen Informationen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das wesentliche Informationen über Grundstücke und Immobilien enthält, wie Eigentumsverhältnisse, Hypotheken und andere Belastungen.

Grundprinzipien:

  1. Vertrauensschutz: Der öffentliche Glaube des Grundbuchs schützt gutgläubige Dritte, die sich auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen.
  2. Rechtssicherheit: Er gewährleistet Rechtssicherheit im Rechtsverkehr mit Grundstücken, da man sich auf die Eintragungen im Grundbuch verlassen kann.

Wirkung:

Bedeutung im Immobilienhandel:

Ausnahmen:

Der öffentliche Glaube des Grundbuchs ist ein fundamentaler Bestandteil des Immobilienrechts. Er schafft Vertrauen und Rechtssicherheit in Immobilientransaktionen und schützt gutgläubige Erwerber. Die Kenntnis und das Verständnis dieser Rechtsgrundlage sind für jeden, der im Immobiliensektor tätig ist, von großer Bedeutung.