Die Räum- und Streupflicht bezeichnet die gesetzlich oder kommunal festgelegte Verpflichtung von Immobilienbesitzern oder Mietern, Gehwege und Zugänge zu ihren Immobilien bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten. Diese Pflicht dient der Vermeidung von Unfällen und ist in vielen Ländern und Kommunen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verankert.
Umsetzung der Räum- und Streupflicht:
- Schneeräumung: Entfernung von Schnee von Gehwegen und Zugängen zur Immobilie.
- Streuen bei Glätte: Aufbringen von Streumitteln wie Salz oder Sand, um Rutschgefahr zu mindern.
Rechtliche Grundlagen:
- Die genauen Bestimmungen zur Räum- und Streupflicht können je nach Land und Kommune variieren.
- In der Regel sind die Anlieger, also die Eigentümer oder Nutzer der anliegenden Grundstücke, zur Räumung verpflichtet.
Zeitlicher Rahmen:
- Die Pflicht besteht meist in den Morgen- und Abendstunden und kann sich auf Werktage und Wochenenden erstrecken.
Delegation der Pflicht:
- Immobilieneigentümer können die Räum- und Streupflicht an Mieter, Hausverwaltungen oder Dienstleister delegieren.
- Die Delegation muss eindeutig geregelt sein und ist häufig Bestandteil des Mietvertrags oder der Hausordnung.
Haftung bei Verletzung der Pflicht:
- Bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht und daraus resultierenden Unfällen kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden.
Bedeutung für Immobilieneigentümer und Mieter:
- Wichtiges Element der Verkehrssicherungspflicht und des Risikomanagements.
- Eine regelmäßige und sorgfältige Umsetzung hilft, Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Räum- und Streupflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Verantwortung von Immobilieneigentümern und Mietern im Winter. Sie trägt zur Sicherheit und Unfallvermeidung bei und erfordert eine regelmäßige und gewissenhafte Durchführung, um rechtlichen Konsequenzen bei Unfällen vorzubeugen.