Die Verwalterzustimmung bezieht sich im Kontext von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf die Notwendigkeit, bestimmte Handlungen oder Geschäfte mit Zustimmung des Verwalters der WEG durchzuführen. Dies betrifft vor allem Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum oder die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft betreffen.

Bedeutung der Verwalterzustimmung:

Typische Fälle, in denen die Verwalterzustimmung erforderlich ist:

  1. Veräußerung von Sondereigentum: Bei Verkauf oder Übertragung von Eigentumswohnungen kann eine Zustimmung des Verwalters erforderlich sein.
  2. Baumaßnahmen: Umbauten oder Renovierungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, bedürfen oft der Zustimmung.
  3. Vermietung und Untervermietung: In einigen Fällen muss der Verwalter der Vermietung oder Untervermietung von Eigentumswohnungen zustimmen.

Rechtliche Grundlagen:

Verfahren zur Einholung der Zustimmung:

Folgen fehlender Verwalterzustimmung:

Die Verwalterzustimmung ist ein wichtiges Element in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie dient der Sicherstellung, dass alle Maßnahmen im Rahmen der gemeinschaftlichen Regelungen und im Interesse aller Eigentümer erfolgen. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem Verwalter hilft, Rechtskonflikte zu vermeiden und das harmonische Zusammenleben in der Gemeinschaft zu fördern.