Ein Vollgeschoss ist ein Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht, der bestimmte Stockwerke eines Gebäudes bezeichnet, die bestimmte rechtliche Kriterien erfüllen. Die Definition eines Vollgeschosses ist wichtig für die Einhaltung von Bauvorschriften, die Berechnung der zulässigen Gebäudehöhe und die Bestimmung der Geschossflächenzahl (GFZ) im Rahmen der Bebauungsplanung.
Rechtliche Kriterien:
Die genauen Definitionen eines Vollgeschosses können je nach Landesbauordnung variieren. Typischerweise werden folgende Kriterien herangezogen:
- Raumhöhe: Die Höhe des Geschosses muss einen bestimmten Mindestwert erreichen, oft 2,30 Meter oder mehr.
- Lage: Die Lage des Geschosses in Bezug auf das umgebende Gelände ist entscheidend. In der Regel muss ein Großteil der Geschossfläche über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen.
- Nutzbarkeit: Vollgeschosse müssen als Aufenthaltsräume geeignet oder nutzbar sein, was bestimmte Anforderungen an Licht, Belüftung und Zugang voraussetzt.
Bedeutung im Bauwesen:
Die Anzahl der Vollgeschosse eines Gebäudes hat direkten Einfluss auf baurechtliche Vorschriften und Einschränkungen. Sie bestimmt unter anderem, wie hoch ein Gebäude sein darf und wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf (Geschossflächenzahl).
Unterscheidung zu anderen Geschossen:
Nicht jedes Stockwerk eines Gebäudes gilt automatisch als Vollgeschoss. Beispielsweise werden Dachgeschosse oder Souterrain-Geschosse unter bestimmten Umständen nicht als Vollgeschosse gezählt.
Relevanz für Bauherren und Architekten:
Für Bauherren und Architekten ist die korrekte Bestimmung der Anzahl der Vollgeschosse essentiell, um die Einhaltung der lokalen Bauvorschriften zu gewährleisten und Baugenehmigungen zu erhalten.
Auswirkungen auf Immobilienbesitzer:
Die Einstufung als Vollgeschoss kann auch steuerliche und wertbezogene Auswirkungen haben, da sie die Nutzfläche und somit potenziell den Wert einer Immobilie beeinflusst.